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BVerwG, 30.06.1998 - 9 PKH 90.98, 9 B 564.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiederaufleben eines Hilfantrags im Berufungsverfahren - Hilfsantrag auf Festellung des Bestehens von Abschiebungshindernissen nach und auf Aufhebung der Abschiebungsandrohung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 3 L 6899/96
- BVerwG, 30.06.1998 - 9 PKH 90.98, 9 B 564.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 9 PKH 90.98
Der Antrag des Klägers betreffend das Bestehen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG und der Antrag auf Aufhebung der Abschiebungsandrohung (wegen Bestehens der behaupteten Abschiebungshindernisse) war als Hilfsantrag zum Hauptantrag auf Verpflichtung der Beklagten, sie als Asylberechtigte anzuerkennen und ihre Abschiebungsschutzberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG festzustellen, zu verstehen (vgl. zur Auslegung kumulativer Klageanträge auf Verpflichtung zur Anerkennung als Asylberechtigter, auf Feststellung der Abschiebungsberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG und auf Feststellung des Bestehens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 sowie § 53 Abs. 6 AuslG Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132). - BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 9 PKH 90.98
Anhaltspunkte dafür, daß der Bundesbeauftragte mit dem erkennbar auf Abweisung der Klage insgesamt gerichteten Zulassungs- und Berufungsbegehren die erstinstanzliche Aufhebung der Abschiebungsandrohung hinnehmen und sein Rechtsmittel insoweit beschränken wollte, bestehen - ungeachtet der Frage nach der Zulässigkeit einer derartigen Beschränkung - nicht (vgl. hierzu auch das Urteil vom 7. Februar 1997 - BVerwG 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 = DVBl 1997, 907 sowie das Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 -). - BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96
Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz
Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 9 PKH 90.98
Anhaltspunkte dafür, daß der Bundesbeauftragte mit dem erkennbar auf Abweisung der Klage insgesamt gerichteten Zulassungs- und Berufungsbegehren die erstinstanzliche Aufhebung der Abschiebungsandrohung hinnehmen und sein Rechtsmittel insoweit beschränken wollte, bestehen - ungeachtet der Frage nach der Zulässigkeit einer derartigen Beschränkung - nicht (vgl. hierzu auch das Urteil vom 7. Februar 1997 - BVerwG 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 = DVBl 1997, 907 sowie das Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 -).